Mindestabstand zwischen Auto und Radfahrer muss realitätsnah sein

„Die Rechtsprechung ist klar definiert. Der Mindestabstand zu Radfahrern von 1,50 m im Überholvorgang ist einzuhalten. Das Bußgeld im Regelfall laut ADFC von 30-35 Euro, welches den Autofahrern droht, wenn er den Mindestabstand nicht einhält, ist unseres Erachtens viel zu gering eingestuft. Dass der konkrete Mindestabstand noch nicht verbindlich in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verankert ist, darf nicht nur bei einem Vorschlag bleiben“, erläutert Susanne Hambürger dos Reis, verkehrspolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion, in einer aktuellen Pressemitteilung

„Die SPD fordert daher die zügige Umsetzung des Vorschlages der Verkehrsminister auf Aufnahme in die StVO. Mit der Aussage der Polizei: „Wir können da nicht viel machen“ und dem Hinweis auf den vermeintlich schwer zu kontrollierenden Seitenabstand im fließenden Verkehr, möchten wir uns nicht zufriedengeben. Wie wäre es denn mit einer Kampagne zu den Verkehrsregeln und der Einführung von häufigeren Kontrollen durch die Polizei“, fragt sich die SPD-Politikerin?

„Gerade Überholmanöver von Lastkraftwagen und die tragischen Rechtsabbiegeunfälle zwischen LKW/ PKW und Radfahrer zeigen deutlich, wie wichtig Kontrollen und eine Sensibilisierung aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern ist. Zeitgemäße Radverkehrsanlagen mit ausreichender Breite an den Stellen am Wall und an allen anderen Straßenabschnitten in Osnabrück, wo sie verkehrstechnisch möglich sind, unterstützen wir zu 100 %. Verkehrssicherheit muss hier das erste Gebot sein“, so Hambürger dos Reis abschließend.

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