Normal 0 21 false false false MicrosoftInternetExplorer4 „Gemeinnutz muss weiter vor Eigennutz gehen. Das Urteil des Verwaltungsgerichts, den Bolzplatz am Schölerberger Knappsbrink zu schließen, ist für uns kein Anlass, jetzt klein bei zu geben“, erklären für die SPD-Fraktion deren Vorsitzender Frank Henning und der jugendpolitische Sprecher Uli Sommer.
Sommer: „Wenn es um wichtige Interessen von Kindern wie Jugendlichen und um bewährte nachbarschaftliche Freizeitangebote geht, lohnt sich auch ein langer Gang durch alle juristischen Instanzen. Jugendliche benötigen nämlich da einen Bolzplatz, wo sie wohnen und nicht im fernen Industriegebiet. Das Gerichtsurteil erinnert mich an Entscheide jener Güte, wonach Hotelgäste ihr Geld zurück bekommen, wenn dort auch eine Behindertengruppe wohnt“, ärgert sich der SPD-Sprecher.
Frank Henning erinnert daran, dass der Bolzplatz schon seit den Fünfzigerjahren bestehe. Dort spielten mittlerweile schon solche Großeltern mit ihren Enkeln, die den Platz bereits persönlich während ihrer eigenen Kindheit nutzten. „Notfalls müssen jetzt neue Ratsentscheidungen dafür sorgen, dass derartig bewährte Plätze dauerhaften Bestandsschutz erhalten. Sollte dies nötig sein, werden wir die entsprechenden Ratsbeschlüsse einleiten“, kündigt der Vorsitzende an.
Gerade weil der besagte Platz offenbar bis in die Abendstunden hinein genutzt werde, spricht nach Sommers Meinung alles dafür, ihn zu erhalten. Spielende Kinder zeugten von Leben und Gemeinschaftsgeist. Bolzplätze seien bewährte soziale Treffpunkte. Besonders positiv empfinden Henning und Sommer, dass sich zunehmend Nachbarn – zuletzt auch in Form von Leserbriefen – melden und sich für den Erhalt des Platzes aussprechen. „Weil der Platz als Gemeinschaftsfläche genutzt wird und sogar sehr gepflegt ist, spricht schon das bloße Auge dafür, den Platz als Spielfläche zu erhalten. Sollte durch die Nutzung ein berechtigtes Ruhebedürfnis der Anlieger gestört werden, muss man nach Lösungen suchen, die ein faires Miteinander sicher stellen. So wie sich dies bei anderen Plätzen seit langem bewährt“, ist sich der SPD-Sprecher sicher.
Zumal das Urteil des Verwaltungsgerichts noch nicht rechtskräftig ist, tritt die SPD-Fraktion vehement dafür ein, beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ganz schnell einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen. „Wehret den Anfängen. Ein bloßes Abnicken des Urteils würde nicht nur diesen Bolzplatz, sondern auch andere im Stadtgebiet gefährden“, schließt Frank Henning.
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