„Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes, dass der Schulhof der Altstädter Grundschule auch weiterhin als Spielfläche genutzt werden darf, ist ein neuer wichtiger Baustein zur kinderfreundlichen Stadt. Das Engagement der Eltern, den Schließdienst zu übernehmen sowie dessen politische Begleitung durch uns haben sich somit gelohnt“, betonten für die SPD-Fraktion deren designierter Fraktionsvorsitzender Frank Henning und der familienpolitische Sprecher Uli Sommer.
Wiederholt habe die Osnabrücker SPD-Fraktion bessere rechtliche Regelungen eingefordert, um das natürliche Spiel- und Bewegungsinteresse der Kleinsten auch gesetzlich abzusichern. Das aktuelle Gerichtsurteil stelle nun ein wichtiges Stück Rechtssicherheit her, das für künftige Entscheidungen Maßstäbe setze. Noch wichtiger als Gesetzesparagrafen sei allerdings ein neuer gesellschaftlicher Konsens.
Henning: „Das Wort ‚Kinderlärm‘ ist ein Unwort und sollte aus dem Duden gestrichen werden. Es darf nicht sein, dass Straßen- oder Maschinenlärm ebenso wie das Anwerfen von Kettensägen oder Rasenmähern in der Nachbarschaft als normal gilt, Spielgeräusche von Kindern dagegen als Krach.“
Sommer betonte, dass die städtische „Ordnung über die Benutzung von Pausenhöfen“ mit Recht vorsehe, dass die Plätze auch nachmittags und in den Ferien zum Spielen geöffnet sind. Kinderspielplätze seien laut Gerichtsurteil auch künftig „grundsätzlich als sozialadäquat hinzunehmen“.
Sommer: „Bei allem Respekt vor lärmempfindlichen Anwohnern möchten wir herzlich an alle Beteiligten appellieren, die aktuelle Entscheidung nun zu akzeptieren, auf eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zu verzichten und dafür auf ein gutnachbarschaftliches Miteinander zu setzen.“
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